Selbst Erleben - Krisenintervention in der Kinder- und Jugendhilfe

AGB

1 Vertragspartner

Vertragspartner für die Angebote, Trainings, Camps, Kurse und Seminare die von Selbst Erleben angeboten werden, ist

Matthias Ender

Ernst-Thälmann-Straße 40

02763 Bertsdorf-Hörnitz OT-Hörnitz

2 Angebot und Vertragsabschluss

Der Leistungsnehmer fragt per Fallanfrage ein entsprechendes Angebot an. Der Leistungsgeber erstellt ein individuelles, auf die Bedürfnisse hin ausgerichtetes päd. Angebot. 

Der Vertragsabschluss kommt über die schriftliche Angebotszusage per E-Mail oder auf dem Postweg zustande.

3 Verbindlichkeiten und Finanzen: Jeder schriftliche Vertrag ist verbindlich. Bei einer vorzeitigen Stornierung behält sich Selbst Erleben vor, seine bis dahin entstandenen Kosten zzgl. der Verwaltungspauschale und evtl. Verdienstausfall in Rechnung zu stellen.

Bei einer Absage der Maßnahme durch den Leistungsnehmer werden diesem –

sofern individuell nichts anderes vereinbart – von dem Leistungsgeber Stornogebühren in Rechnung gestellt.

  • bis 8 Wochen vor Maßnahmenbeginn keine Gebühren
  • Bei Absagen zwischen 8 Wochen und 21 Tagen vor Maßnahmenbeginn berechnen wir 25% der Maßnahmenkosten.
  • Bei einer Absage von weniger als 21 Tage vor Maßnahmenbeginn berechnen wir 50% der Maßnahmenkosten.
  • sollten durch Abbruch der Maßnahme Stornogebühren seitens Dritter gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden, sind diese zu 100% durch den Auftraggeber zu tragen 

4 Rechnungsstellung

Rechnungen von Seiten Selbst Erleben sind bis spätestens vier Wochen nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe zu überweisen. Sollte eine Maßnahme seitens Selbst Erleben vorzeitig beendet werden, werden die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt

5 Abschlagszahlungen §632a BGB

Wir halten uns vor, in Einzelfällen eine oder mehrere Abschlagszahlungen für Maßnahmen zu stellen. Diese werden als Abschlagszahlungen kenntlich gemacht und zum Ende der Maßnahme erhalten Sie eine Abschlussrechnung.

6 Force-Majeure-Klausel: In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist der hiervon betroffene Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Durchführung befreit.

7 Programm: Zur Programmplanung führt Selbst Erleben Vorgespräche mit den Auftraggebenden und Teilnehmenden und holt Informationen über Ziel und Zweck der Maßnahme ein. Auf dieser Basis wird ein pädagogisch wertvolles Programm geplant. Selbst Erleben behält sich vor, Inhalte abzuändern, zu verschieben oder durch andere zu ersetzen, sofern der Gruppenprozess, die Witterung oder sicherheitstechnische Gründe es erfordern. Der/die Auftraggeber*in hat kein Recht auf die Einforderung bestimmter erlebnispädagogischer Medien Seitens Selbst Erleben.

8 Sicherheit: Es gelten die Sicherheitsstandards von Selbst Erleben. Den Anweisungen der leitenden Trainer*innen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei den meisten Aktivitäten ist eine aktive Teilnahme trotz gesundheitlicher Einschränkungen möglich. Dennoch sind besondere gesundheitliche Einschränkungen an Selbst Erleben rechtzeitig vorher zu melden. Ebenso sind jene Auffälligkeiten oder Besonderheiten der Teilnehmenden rechtzeitig zu melden, die Einfluss auf die Sicherheit der teilnehmenden Personen oder der Trainer*innen haben könnten.

9 Haftung: Unsere Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die sich ursächlich und unmittelbar aus erlebnispädagogischen Tätigkeiten unsererseits ergeben und nachweislich und eindeutig auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Der/die Auftraggeber*in bestätigt durch seine Unterschrift, dass Selbst Erleben und seine Trainer*innen für folgende Schäden nicht haftbar gemacht werden kann. Dies gilt auch für Schäden gegenüber Dritten.

  • Sach- und Personenschäden durch Unachtsamkeit, Selbstverschulden oder Mutwillen der Teilnehmenden
  • Unfälle oder Schäden welche durch unvorhersehbare Umwelteinflüsse, Witterung oder Dritte entstehen

Gerichtsstand ist Hörnitz.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Ich habe die Bedingungen von Selbst Erleben gelesen, verstanden und erkenne sie als rechtsverbindlich an.